Die Preisträger 2013

Sieger:
Dr. Martin Brenncke

Die Promotion (Universität Zürich) leistet Grundlagenarbeit zu den Grenzen zulässiger Gestaltung von Werbung und Produktinformationen und beantwortet die Frage, wie die Aufsichtsbehörden gegen "unsolide" Vertriebsmaterialien der Institute vorgehen können. Auf rund 1300 Seiten werden die aufsichtsrechtlichen Vorgaben für Vertriebsmaterialien von Kreditinstituten, Finanzdienstleistungs- instituten und Wertpapierdienstleistungsunternehmen in Deutschland sowie von Banken und Effektenhändlern in der Schweiz untersucht. Dabei finden auch die Erkenntnisse der Behavioral Finance Berücksichtigung. Zu einem für den Vertrieb von Bank- und Finanzdienstleistungen hoch relevanten Thema bietet die Arbeit von Herrn Dr. Brenncke Antworten auf Problemstellungen, die bisher weder in der Wissenschaft noch in der Rechtsprechung hinreichend erörtert worden sind. Darüber hinaus werden Beispiele aus der Werbepraxis beurteilt und Vorschläge zur Reform des Werberechts im Finanzsektor unterbreitet.

 

2. Platz:
Dr. Matthias Ritter

Die kumulative Dissertation (Technische Universität Berlin) beschäftigt sich mit dem Management von Wetterrisiken mit Wetterderivaten. Dabei wird mithilfe eines statistischen Temperaturmodells gezeigt, dass Wettervorhersagen die Preise von Temperaturderivaten beeinflussen und die aus dem Marktpreis für Wetterderivate gewonnenen Wettervorhersagen sogar meteorologische Wettervorhersagen übertreffen können. Darüber hinaus wird ein Ansatz herausgearbeitet, mit dem sich das Basisrisiko, bei dem die Auszahlung des Derivats nicht vollständig dem entstandenen Schaden entspricht, um bis zu 42 Prozent verringern lässt. In einem weiteren Fachartikel wird ein allgemeines Bewertungsmodell für Niederschlagsderivate vorgestellt, mit dem sich auch Analysen der räumlichen und zeitlichen Entwicklung des Marktpreises des Niederschlagsrisikos durchführen lassen.

 

3. Platz:
Dr. Mark Makowsky

Die Dissertation (Universität Düsseldorf) untersucht den Einfluss von Versicherungsschutz auf die außervertragliche Haftung. Im Mittelpunkt der Arbeit steht die Fragestellung, ob und inwieweit materiell-rechtliche Haftungsentscheidungen abhängig sind vom individuellen Versicherungsschutz. Mit anderen Worten: darf sich der Richter, der über die Haftungsfrage entscheidet, davon leiten lassen, dass etwa der Schädiger haftpflichtversichert ist? Das Trennungsprinzip verneint dies zwar, doch in der Praxis wird dieses Prinzip von der Rechtsprechung in zahlreichen Fällen durchbrochen. Mit seiner Arbeit hat Herr Dr. Makowsky auf der dogmatischen Grundlage des Verhältnisses von Haftung und Versicherung einen eigenständigen, konsistenten Lösungsansatz für dieses Problem entwickelt.

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